Tätigkeitsschwerpunkte
- Baurecht und Architektenrecht
- Arbeitsrecht
- (Arzt) - Haftungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- WEG-Recht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Notariat
Wir vertreten Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer prozessrechtlich vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für den Arbeitnehmer oftmals eine einschneidende Wende in seinem persönlichen Leben dar. Wir eruieren mit dem Arbeitnehmer zusammen, ob die Kündigung Erfolgsaussichten hat und welche Rechtsfolgen sich aus einem erfolgreichen Kündigungsschutzverfahren ergeben. Einzelfallbezogen klären wir mit Ihnen ab, ob und wenn ja in welcher Höhe es ggf. Anspruch auf eine Abfindung gibt.
Für Arbeitgeber erarbeiten wir alle sich ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, um sich von - ggf. auch unkündbaren - Arbeitnehmern zu trennen. Dabei erarbeiten wir ein Konzept, wie man eine wirksame Kündigung von langer Hand vorbereitet, um möglichst keine oder eine geringe Abfindung zahlen zu müssen.
Neben dem Schwerpunkt von Kündigungsschutzverfahren beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam auf die konkrete Situation bezogen Lösungsvorschläge und klären Sie dabei nicht nur ehrlich über die Rechtslage auf, sondern schildern Ihnen auch ggf. fachübergreifend Wege, wie Sie zu Ihrem Ziel gelangen, denn in keinem anderen Rechtsgebiet spielen neben den rechtlichen Problemen Fragen der geschickten Verhandlungsführung, psychischen Beeinflussung des Vertragspartners, richtige Strategie und Taktik eine so große Rolle wie im Arbeitsrecht.