Tätigkeitsschwerpunkte
- Mietrecht
- Erbrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Versicherungsrecht
- Pferderecht
Schmerzhaft ist es, wenn eine Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaft zerbricht, aber richtig schmerzhaft kann es vor allem finanziell werden, wenn über die Trennungs- und Scheidungsfolgen Unklarheit besteht. Eine frühzeitige juristische Beratung durch unsere Anwälte vor Ort (so stehen auch zwei Fachanwaltskompetenzen für Familienrecht zur Verfügung) kann Unsicherheiten beheben. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Unterhalts- und auch Zugewinnausgleichsansprüchen in Folge der Trennung, auch im internationalen Bereich.
Auch Rechte und Pflichten für gemeinsame Kinder setzen wir für Sie mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen durch. So ist es wichtig, bereits zu Beginn der Trennung eine Einigung über den zukünftigen Wohnort, Umgänge mit dem Elternteil und auch Unterhaltsansprüche für die gemeinsamen Kinder zu regeln.
Wir decken auch den Beratungsbedarf bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. So ist gerade in dieser Trennungssituation ein kompetenter Berater in Bezug auf das gemeinsam angeschaffte Eigentum und die gemeinsamen Kinder notwendig.
Sollten Sie von einer Trennung weit entfernt sein und sich entschließen zu heiraten, so beraten wir sie gern über die rechtlichen Folgen und die Notwendigkeit eines Ehevertrages.