Franchiserecht
Das Franchiserecht unterliegt der ständigen Weiterentwicklung und ermöglicht grenzübergreifende Vermarktung, internationalen Erfolg und stetige Verbesserung der einzelnen Produkte.
Für rechtliche Fragestellungen in diesem speziellen Gebiet stehen wir Ihnen fachspezifisch zur Verfügung. Das Franchiserecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Der entsprechende Vertragstypus ist bisher nicht explizit gesetzlich geregelt. Unsere Anwälte sind in der Lage aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung, ihres wirtschaftlichen Verständnisses und der notwendigen, juristischen Fachkenntnisse Ihre Interessen als Franchisegeber oder Franchisenehmer optimal zu vertreten.
Es ist unabdingbar mit einem versierten Partner in diesen Rechtsfragen und bei der Entwicklung entsprechender Franchiseverträge zusammenzuarbeiten.
Denn es gilt dabei im Rahmen eines sogenannten Mischvertrages unter anderem Elemente des Kauf-, Lizenz-, Vertriebs-, Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages unter Berücksichtigung der Interessen unserer Mandanten erfolgsversprechend zu verbinden.
Daneben ist ein Franchisehandbuch als Schlüssel zur erfolgreichen Expansion mit den Franchisenehmern unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Franchisegebers zu entwickeln. Dies beinhaltet unter anderem Corporate Identity, Personalpolitik, Marketing und Controlling.