Gewerblicher Rechtsschutz

Auch in den Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- und Urheberrechts werden Sie von der Rechtsanwaltskanzlei Wöhlermann, Lorenz & Partner professionell und umfassend betreut.

Gleich, ob Sie Schutzrechte anmelden oder Lizenzverträge entwickeln lassen möchten oder Verletzungen Ihrer wertvollen geschützten Marken, Patente oder Geschmacksmuster geltend machen wollen: mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner, der Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren unterstützt.

Strategien

Wir sorgen darüber hinaus für die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche und gehen gegen unlautere geschäftliche Handlungen vor. Hier sorgen wir durch die Inanspruchnahme im Rahmen einer Abmahnung oder der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung für die zielgerichtete Geltendmachung Ihrer Interessen.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten und sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer sehr kurzen Frist abgeben? Unabhängig davon, ob Sie wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung oder wegen angeblich unlauteren Geschäftshandlungen in Anspruch genommen werden: wenden Sie sich unverzüglich an uns. Das Ignorieren von Schreiben des Anspruchsstellers könnte sonst für Sie fatale Folgen haben.

 

Unterlassungserklärung

Sollten Sie zu Unrecht bezichtigt worden sein, tragen wir dafür Sorge, derartige Ansprüche adäquat abzuwehren. Oftmals enthalten die der Abmahnung beigeschlossenen Unterlassungserklärungen Klauseln, die Ihre Rechtsposition erheblich beeinträchtigen. Wir tragen dafür Sorge, für Ihren individuellen Fall eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ zu entwickeln, um sich nicht der Gefahr der Inanspruchnahme im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auszusetzen.