Tätigkeitsschwerpunkte
- Baurecht und Architektenrecht
- Arbeitsrecht
- (Arzt) - Haftungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- WEG-Recht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Notariat
Fehler sind menschlich und doch können sie im medizinischen Bereich in mehrfacher Hinsicht gravierende Folgen haben.
Neben der Einleitung eines Strafverfahrens, mit dessen Übernahme Sie sich vertrauensvoll an uns wenden sollten, drohen neben einer strafrechtlichen Verurteilung berufsrechtliche Konsequenzen.
Um diesen Konsequenzen frühzeitig und effektiv entgegenzuwirken, beraten und betreuen wir Sie umfassend in Angelegenheiten des Berufszulassungsrechtes, des Berufsausübungsrechtes und des Approbationsrechtes.
Zudem übernehmen wir Ihre Beratung und Betreuung in spezifischen Fragestellungen des Arzneimittelrechtes und Medizinprodukterechtes.
Aufgrund der individuellen Spezialisierung unserer Rechtsanwälte in vielfältigen Bereichen besteht bei uns die Möglichkeit Sie auch in spezifischen Problemen der Krankenhausplanung, - Finanzierung und der arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Krankenhaus (u.a. Chefarztverträge, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht) zu beraten.
Zudem vertreten wir Sie effektiv und mit dem notwendigen Fachwissen bei haftungsrechtlichen Fragen der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Unsere Sozietät betreut Sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und der gebotenen Weitsicht in arzthaftungsrechtlichen Fragen. Die Zahl der Arzthaftungsfehler nimmt stetig, auch begründet durch den entsprechenden Personalmangel im medizinischen Bereich, zu.
Sollten Sie Zweifel haben, dem aktuellen, ärztlichen Fachstandard entsprechend behandelt worden zu sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen jeden Fall umfassend unter Berücksichtigung der geltenden, ärztlichen Standards in den jeweiligen Fachbereichen und schätzen für Sie juristisch ein, ob ein relevanter Behandlungsfehler vorliegt, dieser die bestehenden Folgeschäden kausal verursacht hat und ein gerichtliches Vorgehen somit erfolgsversprechend sein wird.
Mit der notwendigen Konsequenz vertreten wir Ihre Interessen bezüglich Schadensersatz-, Schmerzensgeldforderungen und Feststellungsanträgen vor Gericht. Dabei konnten und können wir bislang stetig erfolgreich die Interessen unserer Mandanten gegenüber renommierten Kliniken vertreten und durchsetzen.
Die Interessenvertretung übernehmen wir dabei sowohl im zivilrechtlichen, als auch im strafrechtlichen Bereich.
„Grundsatz bei der Behandlung des Kranken, stets zweierlei im Auge haben: helfen oder wenigstens nicht schaden.“ – Hippokrates von Kos