Tätigkeitsschwerpunkte
- Baurecht und Architektenrecht
- Steuerrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur Herstellung und Herbeiführung eines individuell vereinbarten Arbeitsergebnisses (Erfolg) für den Kunden und Besteller im Austausch gegen die Leistung einer Vergütung. Dies kann der klassische Bauvertrag, aber auch der Architektenvertrag sein, aber ebenso auch der schlichte Auftrag ein Auto zu reparieren.
Auch der Vertrag für die Erstellung von Datenverarbeitungsprogrammen ist ein klassischer Werkvertrag oder die Verpflichtung den Gehweg von Schnee und Eis frei zu halten.
Sie sehen, das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches ist vielfältig und im Einzelfall schwer einzuordnen und / oder von anderen Verträgen, wie dem Dienstvertrag, abzugrenzen. Es gibt eine Vielzahl von Werkverträgen, entscheidend ist stets die richtige sach- und fachgerechte Einordnung des Vertrages.
Nur wenn Sie den Vertrag richtig einordnen, sind Sie in der Lage die Ihnen zustehenden Rechte abzuleiten. Wir beraten Sie gerne und kompetent in allen Fragen des Werkvertragsrechts und begleiten Sie auf dem Weg zur Geltendmachung von Erfüllungs- oder auch Gewährleistungsansprüchen.