Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht
- Insolvenzrecht
- Gesellschaftsrecht
- Kapitalanlagerecht
- Arzthaftungsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Kompetenzen liegt im Bereich der Strafverteidigung. Wir organisieren im Bedarfsfall eine praxisgerechte Verteidigung auf hohem theoretischem Niveau. Hierbei sind wir dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet: drohende Eingriffe in Freiheit und Eigentum sind danach auf der „niedrigsten“ Stufe abzuwenden, wenn die Möglichkeit hierzu besteht, etwa durch Erörterungen mit der Staatsanwaltschaft oder der Strafsachenstelle des Finanzamtes.
Selbstverständlich vertreten wir Sie im Bedarfsfall in der Hauptverhandlung vor dem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht. Insbesondere in folgenden Angelegenheiten verfügen diese Verteidiger über langjährige Erfahrungswerte, auf die Sie gern zurückgreifen können:
Vor den Tatgerichten können und – im Bedarfsfall – müssen sich anschließende Berufungs- und Revisionsverfahren bereits fundiert vorbereitet werden, damit der Mandant reüssieren kann. Unsere Anwälte vertreten Sie etwa auch in der Revisionshauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof oder Oberlandesgericht. Auch die Prüfung, ob ein rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren wieder aufgenommen werden soll, kann kompetent eingeschätzt werden.
Auch in Bußgeldverfahren wird grundlegend nach den Regeln des Strafprozessrechts verhandelt. Eine entsprechende Kompetenz auch für diese Rechtsfälle steht Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Für Unternehmen und Banken bieten wir auch vorbereitende und begleitende Beratungen und Schulungen im Bereich Compliance und Geldwäscheprävention an.